Nach einem Vogelgrippeausbruch haben Sie als Geflügelhalter in den Niederlanden Anspruch auf eine staatliche Entschädigung für geräumte Tiere, doch diese Entschädigung deckt nicht immer alle Schäden ab. Die Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) erstattet den Marktwert geräumter Tiere auf Basis festgelegter Tarife. Indirekte Schäden wie Leerstand oder Umsatzeinbußen sind in der Regel nicht inbegriffen. Eine Zusatzversicherung kann den Unterschied ausmachen.
Was ist die offizielle Regelung bei einem Vogelgrippeausbruch?
Bei einem offiziell festgestellten Vogelgrippeausbruch in den Niederlanden tritt das Tierschutzgesetz (Wet dieren) in Kraft. Der Staat ist befugt, Geflügel keulen zu lassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Geflügelhalter, deren Betrieb innerhalb einer Keulenzone liegt oder deren Betrieb selbst betroffen ist, haben Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung über die RVO.
Die Regelung gilt für alle kommerziellen Geflügelbetriebe, die der Aufsicht der Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) unterstehen. Die NVWA führt die Keulung durch, und die RVO wickelt die Entschädigung ab. Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Prozess, doch die Praxis zeigt, dass die Abwicklung Zeit in Anspruch nimmt und nicht jeder Schadensposten automatisch erstattet wird.
Erhält man nach einem Vogelgrippeausbruch immer eine Entschädigung?
Nicht jeder Geflügelhalter erhält nach einem Vogelgrippeausbruch automatisch eine Entschädigung. Ein Anspruch auf Kompensation besteht, wenn der Staat die Keulung Ihrer Tiere anordnet. Bei der Vogelgrippebekämpfung gilt lediglich ein Schutzgebiet von 3 km und ein Überwachungsgebiet von 10 km rund um positiv getestete Betriebe. Vorbeugende Keulungen werden nicht mehr durchgeführt.
Darüber hinaus spielt Biosicherheit eine wichtige Rolle. Stellt sich bei einer Untersuchung heraus, dass die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden, kann der Staat die Entschädigung kürzen oder verweigern. Die Einhaltung der Biosicherheitsvorschriften ist daher nicht nur für die Gesundheit der Tiere wichtig, sondern auch für die finanzielle Absicherung im Falle eines Ausbruchs. Als unabhängige Geflügelpraxis sehen wir in vielen Betrieben in Norddeutschland und den Niederlanden, wie groß der Unterschied zwischen Betrieben ist, die Biosicherheit ernst nehmen, und solchen, die erst handeln, wenn es zu spät ist. Frühzeitige Erkennung und gute Vorbereitung sind fester Bestandteil unserer Betriebsbegleitung für Masthähnchenbetriebe.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Keulung von Geflügel?
Die Entschädigung bei der Keulung von Geflügel basiert auf dem gutachterlich ermittelten Marktwert der Tiere zum Zeitpunkt der Keulung. Die RVO legt je nach Tierart und Alterskategorie einen Richtwert fest. Die endgültige Entschädigung hängt von der Anzahl der gekeulten Tiere, ihrem Alter und der Art des Geflügels ab.
Folgende Kosten werden über die staatliche Regelung nicht erstattet:
- Der Leerstandszeitraum nach der Keulung
- Umsatzeinbußen durch Exportbeschränkungen in der Region
- Zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionskosten über das Standardniveau hinaus
- Einkommensverluste durch vorgeschriebene Wartezeiten
Genau diese Posten wiegen in der Praxis für Geflügelhalter am schwersten. Die direkte Entschädigung für die Tiere ist nur ein Teil des gesamten finanziellen Bildes.
Was ist der Unterschied zwischen einer RVO-Entschädigung und einer Versicherung?
Die RVO-Entschädigung ist eine gesetzliche Kompensation für den Marktwert gekeulter Tiere. Eine Versicherung ist eine zusätzliche Absicherung, die Sie selbst abschließen und die Schadensposten abdecken kann, die außerhalb der staatlichen Regelung liegen, wie Leerstand, Umsatzeinbußen und zusätzliche Betriebskosten.
Beide Formen der Entschädigung ergänzen sich, sind jedoch nicht austauschbar. Die RVO-Entschädigung ist ein Recht bei angeordneter Keulung; die Versicherung ist eine Entscheidung, die Sie im Voraus treffen. Einige Versicherer bieten spezifische Vogelgrippe-Entschädigungspolicen für Geflügelhalter an, doch die Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Achten Sie genau darauf, was abgedeckt ist und was nicht, und ob im Falle eines Vogelgrippeausbruchs eine Selbstbeteiligung gilt.
Wie beantragt man eine Entschädigung nach einem Vogelgrippeausbruch?
Nach einer durch die NVWA angeordneten Keulung wird das Entschädigungsverfahren über die RVO eingeleitet. Sie müssen den Antrag nicht selbst stellen; die RVO nimmt nach der Keulung Kontakt auf. Dennoch ist es ratsam, selbst aktiv zu werden, damit der Prozess reibungslos verläuft.
Dies sind die Schritte, die Sie durchlaufen:
- Keulung durch die NVWA — Die NVWA führt die Keulung durch und erfasst Anzahl und Art der Tiere.
- Gutachten — Ein Gutachter ermittelt den Marktwert der gekeulten Tiere.
- Meldung bei der RVO — Die RVO verarbeitet die Daten und setzt die Entschädigung fest.
- Widerspruch bei Bedarf — Sind Sie mit der festgesetzten Entschädigung nicht einverstanden? Sie können über das offizielle RVO-Verfahren Widerspruch einlegen.
- Zusätzliche Versicherungsforderung — Haben Sie eine Zusatzversicherung? Reichen Sie Ihren Anspruch ein, sobald die RVO-Entschädigung festgesetzt wurde.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig sind: Ein aktueller Tierbestand, Einkaufsrechnungen und Gesundheitsdaten helfen bei einer schnellen und korrekten Abwicklung. Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihren Betrieb gut dokumentieren, finden Sie auf der Website des Gezondheidscentrum voor Pluimvee.
Wie schützen Sie Ihren Betrieb finanziell gegen Vogelgripperisiken?
Finanzieller Schutz gegen Vogelgrippe beginnt bei der Prävention. Je geringer die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs, desto kleiner das Schadensrisiko. Gute Biosicherheit, ein konsequentes Impfprogramm und regelmäßiges Monitoring sind die wirksamsten Maßnahmen zum Schutz Ihres Betriebs.
Neben der Prävention gibt es praktische finanzielle Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
- Schließen Sie eine Zusatzversicherung ab, die Leerstand und Umsatzeinbußen abdeckt
- Halten Sie Ihre Unterlagen und den Tierbestand stets aktuell
- Befolgen Sie die Biosicherheitsvorschriften sorgfältig, um Ihren Entschädigungsanspruch zu wahren
- Besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt, welche Risiken speziell für Ihren Betrieb gelten
- Informieren Sie sich über die aktuellen RVO-Tarife für Ihre Geflügelkategorie
Prävention ist keine Garantie, verringert jedoch die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs erheblich und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Ausbruchs besser aufgestellt sind – sowohl rechtlich als auch finanziell.
Wie das Gezondheidscentrum voor Pluimvee bei der Vogelgrippeprävention und dem Betriebsschutz hilft
Wir verstehen, dass ein Vogelgrippeausbruch für einen Geflügelhalter nicht nur eine Tiergesundheitskrise, sondern auch ein finanzieller Schlag ist. Deshalb konzentrieren wir uns nicht nur auf die Behandlung kranker Tiere, sondern vor allem darauf, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Bei uns erhalten Sie:
- Einen festen Tierarzt, der Ihren Betrieb kennt und rund um die Uhr erreichbar ist – ohne den Umweg über eine zentrale Planung
- Frühzeitige Erkennung unerwünschter Entwicklungen als fester Bestandteil unserer routinemäßigen Begleitung
- Beratung zu Biosicherheit und Impfprogrammen, die auf Ihre spezifische Betriebssituation abgestimmt sind
- Laboruntersuchungen zur Überwachung der Tiergesundheit und von Risiken für die öffentliche Gesundheit
Möchten Sie erfahren, wie wir Ihren Betrieb bei der Vogelgrippeprävention und im Risikomanagement begleiten können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr darüber, wer wir sind und wie wir arbeiten.
