Vleeskuikens lopen vrij rond op stro in een verlichte stal met natuurlijk daglicht en warme aardtinten.

Was tut die Regierung bei Vogelgrippe?

Wird in den Niederlanden Vogelgrippe festgestellt, handelt die Behörde sofort und entschlossen. Dabei geht es nicht nur darum, den Ausbruch zu stoppen, sondern auch darum, eine Ausbreitung auf andere Betriebe und auf Menschen zu verhindern. Das Vorgehen ist gesetzlich geregelt und folgt einem festen Protokoll: von der Meldung und Keulung bis hin zur Entschädigung und Aufhebung der Beschränkungen. In diesem Artikel erfahren Sie genau, was die Behörden bei Vogelgrippe unternehmen und was Sie als Geflügelhalter erwarten können.

Was ist Vogelgrippe und warum greift die Behörde ein?

Vogelgrippe, auch aviäre Influenza genannt, ist eine ansteckende Viruskrankheit, die bei Geflügel vorkommt und in manchen Fällen gefährlich für Menschen sein kann. Die Behörden greifen bei Vogelgrippe ein, weil sich das Virus rasend schnell zwischen Geflügelbetrieben und Wildvögeln verbreiten kann, mit erheblichen Folgen für die Geflügelbranche und die öffentliche Gesundheit.

Es gibt zwei Hauptformen: niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI) und hochpathogene aviäre Influenza (HPAI). Bei HPAI ist die Sterblichkeit unter Geflügel hoch und die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Aufgrund des Risikos einer Verbreitung über Luft, Mist, Gerätschaften und Menschen ist ein behördliches Eingreifen notwendig, um einen Ausbruch schnell einzudämmen. Die Niederlande sind ein dicht besiedeltes Land mit einem großen Geflügelsektor, was das Risiko von Kettenansteckungen besonders hoch macht.

Wie erkennt die Behörde einen Vogelgrippeausbruch?

Die Behörden erkennen einen Vogelgrippeausbruch anhand von Pflichtmeldungen der Geflügelhalter, Tierärzte oder Schlachthöfe, gefolgt von Laboruntersuchungen durch die Niederländische Lebensmittel- und Verbrauchsgüterbehörde (NVWA). Erst nach Bestätigung des Virus in einem offiziellen Labor wird ein Ausbruch offiziell festgestellt.

Anzeichen, die eine Untersuchung veranlassen, sind unter anderem: erhöhte Verluste, ein plötzlicher Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, Atemwegsprobleme und neurologische Symptome bei Tieren. Die NVWA entnimmt nach einer Meldung Proben. Das WBVR analysiert die Proben und veröffentlicht die Ergebnisse. Die NVWA überwacht und koordiniert die Bekämpfung. Der GD unterstützt Tierärzte und Tierhalter mit Diagnostik und Beratung. Bei einem positiven Befund folgen sofortige Maßnahmen. Frühzeitige Erkennung ist dabei entscheidend: Je schneller ein Verdacht gemeldet wird, desto größer ist die Chance, eine Ausbreitung zu begrenzen.

Welche Maßnahmen ergreift die Behörde unmittelbar nach einem Ausbruch?

Unmittelbar nach Bestätigung eines Vogelgrippeausbruchs ergreift die Behörde eine Reihe verbindlicher Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu stoppen. Die wichtigsten sind: Keulung des betroffenen Betriebs, die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen rund um den Ausbruchsort sowie ein Transportverbot für Geflügel und Geflügelprodukte.

Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • Keulung: Alle Tiere im betroffenen Betrieb werden so schnell wie möglich gekeult und vernichtet.
  • Schutzzone: Eine Zone von mindestens 3 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb, mit strengen Beschränkungen für den Transport von Tieren und Produkten.
  • Überwachungszone: Eine Zone von mindestens 10 Kilometern, mit zusätzlichen Maßnahmen wie Stallpflicht und Transportverboten.
  • Überwachung: Betriebe in der Umgebung werden besucht und beprobt, um mögliche weitere Ansteckungen aufzudecken.

Bei der Vogelgrippebekämpfung gilt ausschließlich eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km rund um positiv getestete Betriebe. Präventive Keulungen werden nicht mehr durchgeführt. Die NVWA koordiniert die Umsetzung dieser Maßnahmen. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein nationales Transportverbot verhängt werden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was wir als unabhängige Geflügelpraxis im Bereich Früherkennung und Begleitung bei Krankheitsrisiken tun, lesen Sie weiter auf unserer Seite zu unseren Dienstleistungen für Geflügelbetriebe.

Wer trägt die Kosten bei einer Vogelgrippekeulung?

Bei einer behördlich angeordneten Keulung hat der Geflügelhalter Anspruch auf eine Entschädigung über den Tiergesundheitsfonds (DGF). Diese Entschädigung deckt den Wert der gekeulten Tiere, umfasst jedoch nicht immer alle Folgeschäden, wie Leerstand, Reinigungs- und Desinfektionskosten oder entgangene Einnahmen.

Die Höhe der Entschädigung basiert auf Schätzwerten, die von der Behörde festgelegt werden. Geflügelhalter zahlen selbst ebenfalls in den DGF ein, über eine Abgabe pro Tier. Die Entschädigung ist als Sicherheitsnetz gedacht, doch in der Praxis stellen viele Halter fest, dass der tatsächliche Schaden höher ausfällt als der erhaltene Betrag. Zusatzversicherungen für Folgeschäden sind daher für viele Betriebe eine sinnvolle Überlegung.

Wie lange dauert eine Vogelgrippesperrung für einen Geflügelbetrieb?

Eine Vogelgrippesperrung dauert mindestens 21 Tage nach der letzten Keulung oder nach der Reinigung und Desinfektion in der Schutzzone, kann in der Praxis jedoch länger andauern – abhängig von neuen Ausbrüchen in der Umgebung oder den Ergebnissen der Überwachung.

Die genaue Dauer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ob in der Umgebung neue Ansteckungen festgestellt werden
  • Die Ergebnisse der vorgeschriebenen Überwachung in Betrieben der Überwachungszone
  • Europäische Vorschriften, die Mindestanforderungen an die Dauer der Beschränkungen stellen

Betriebe in einer Schutz- oder Überwachungszone dürfen in diesem Zeitraum keine Tiere ein- oder auslagern, es sei denn, die NVWA erteilt ausdrücklich die Genehmigung dazu. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von Einstallung und Ablieferung. Es ist daher wichtig, so früh wie möglich Kontakt mit Ihrem Tierarzt und der NVWA aufzunehmen, sobald Sie in einem Risikogebiet liegen.

Was muss ein Geflügelhalter selbst bei Verdacht auf Vogelgrippe tun?

Bei Verdacht auf Vogelgrippe sind Sie als Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet, dies sofort bei der NVWA über die Meldenummer 0900-1970 zu melden. Warten Sie nicht ab und rufen Sie auch sofort Ihren Tierarzt an. Je schneller Sie melden, desto größer ist die Chance, eine Ausbreitung zu verhindern.

Neben der Meldung gibt es einige Schritte, die Sie sofort selbst unternehmen können:

  1. Beschränken Sie den Stallzugang auf ein Minimum und sorgen Sie dafür, dass Besucher Schutzkleidung tragen.
  2. Stoppen Sie den Transport von Tieren, Eiern, Mist und Gerätschaften, bis die NVWA die Genehmigung erteilt.
  3. Halten Sie Ihre Beobachtungen fest: Wann begannen die Symptome, wie viele Tiere sind betroffen und wie hoch ist die Verlustrate?
  4. Warten Sie auf Anweisungen der NVWA und ergreifen Sie keine eigenen Maßnahmen, die die Untersuchung beeinträchtigen könnten.

Eine Vogelgrippemeldung fühlt sich vielleicht wie ein großer Schritt an, aber Verzögerungen verschlimmern die Situation immer – sowohl für Ihren Betrieb als auch für die Nachbarn. Auf der Website von GvP Emmen finden Sie weitere Informationen darüber, wie wir Geflügelbetriebe bei der Krankheitsprävention und im Krisenmanagement unterstützen.

Wie das Gesundheitszentrum für Geflügel bei Vogelgrippe und Krankheitsprävention hilft

Bei GvP Emmen helfen wir Geflügelhaltern in Nordniederland und Deutschland, Vogelgrippe so früh wie möglich zu erkennen und die Risiken zu minimieren. Die frühzeitige Erkennung unerwünschter Entwicklungen ist ein fester Bestandteil unserer Begleitung: Wir überwachen technische Ergebnisse und besuchen Betriebe regelmäßig, damit wir Abweichungen schnell feststellen. Als unabhängige Geflügelpraxis sind wir rund um die Uhr erreichbar, ohne dass Sie sich über eine zentrale Planung anmelden müssen.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Routinemäßige Betriebsbegleitung mit Schwerpunkt auf Biosicherheit und Krankheitsprävention
  • Laboruntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsproblemen
  • Beratung zu Impfprogrammen und vorbeugenden Maßnahmen
  • Direkte Unterstützung bei Verdacht auf Vogelgrippe oder andere Ausbrüche
  • Zusammenarbeit mit Brütereien, Schlachthöfen und Futtermittellieferanten für eine gesunde Lieferkette

Möchten Sie wissen, wie wir Ihren Betrieb begleiten können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr darüber, wer wir sind und wie wir arbeiten.

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