Vleeskuikens op droog houtkrullenstrooisel in een schaars verlichte pluimveestal met biosecuritywaarschuwingstape op de achtergrond.

Welche Regeln gelten für Geflügelhalter bei Vogelgrippe?

Geflügelpest gehört für Geflügelhalter zu den einschneidendsten Krankheiten, mit denen man konfrontiert werden kann. Die Folgen sind gravierend: für die Tiere, den Betrieb und das persönliche Umfeld. Zum Glück gibt es klare Vorschriften, die regeln, was bei einem Verdacht oder einem Ausbruch zu tun ist – und diese Vorschriften haben ihren guten Grund. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Pflichten und Maßnahmen zusammen, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.

Kurz gesagt: Als Geflügelhalter sind Sie verpflichtet, verdächtige Krankheitsanzeichen bei der niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (NVWA) zu melden, Ihre Tiere aufzustallen, wenn die Behörden dies anordnen, und strenge Biosicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei einem bestätigten Ausbruch in Ihrem Betrieb übernimmt die Behörde sofort die Kontrolle. Im Folgenden erfahren Sie genau, wie das in der Praxis abläuft.

Welche Vorschriften gelten bei einem Geflügelpestausbruch?

Bei einem Geflügelpestausbruch in den Niederlanden gelten gesetzliche Regelungen auf Grundlage europäischer und nationaler Rechtsvorschriften. Die Behörden richten über die NVWA und das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Schutz- und Überwachungszonen rund um einen betroffenen Betrieb ein. Innerhalb dieser Zonen gelten zusätzliche Pflichten für alle Geflügelhalter – auch wenn die eigenen Tiere nicht erkrankt sind.

Die Vorschriften unterscheiden zwei Zonentypen: eine Schutzzone (Radius von 3 Kilometern um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (Radius von 10 Kilometern). In der Schutzzone gelten die strengsten Einschränkungen, darunter ein Verbot der Verbringung von Tieren, Eiern und Mist. In der Überwachungszone sind die Regelungen etwas weniger restriktiv, aber auch dort dürfen Tiere nicht ohne Genehmigung verbracht werden. Als Geflügelhalter in einer dieser Zonen sind Sie verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten – auch wenn Ihr eigener Bestand gesund erscheint.

Wann ist ein Geflügelhalter zur Meldung von Geflügelpest verpflichtet?

Sie sind zur Meldung von Geflügelpest verpflichtet, sobald Sie Krankheitsanzeichen beobachten, die auf eine Infektion hindeuten könnten. Dazu gehören plötzliche Todesfälle, ein stark verminderter Futter- oder Wasserverbrauch, neurologische Symptome oder ein deutlicher Rückgang der Legeleistung. Sie müssen nicht auf Gewissheit warten: Bei begründetem Verdacht wenden Sie sich sofort an die NVWA.

Die Meldepflicht für Geflügelpest ist im niederländischen Tiergesetz (Wet dieren) verankert. Das bedeutet, dass Sie als Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet sind, Verdachtsfälle zu melden – auch wenn Sie unsicher sind. Eine verspätete Meldung kann zu einer weiteren Ausbreitung des Virus führen und hat darüber hinaus rechtliche Konsequenzen. Nach einer Meldung schickt die NVWA so schnell wie möglich einen Tierarzt, um Proben zu entnehmen und den Verdacht zu bestätigen oder auszuschließen. Warten Sie daher nicht ab und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Tierarzt oder direkt an die NVWA.

Was ist die Aufstallungspflicht und wann gilt sie?

Die Aufstallungspflicht bedeutet, dass Geflügel verpflichtend im Stall gehalten werden muss, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Der Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität kann eine landesweite Aufstallungspflicht anordnen, sobald das Risiko einer Geflügelpest hoch ist – beispielsweise bei erhöhter Zugvogelaktivität oder Ausbrüchen in der Umgebung.

Die Aufstallungspflicht gilt für das gesamte gehaltene Geflügel, einschließlich Hühner, Puten, Enten und Ziervögel. Es spielt keine Rolle, ob Sie einen großen Gewerbebetrieb oder eine kleine Hobbyhaltung betreiben: Die Verpflichtung gilt für alle. Die Aufstallungspflicht wird im Staatsblatt (Staatscourant) und auf der Website der NVWA veröffentlicht. Behalten Sie diese Kanäle daher aufmerksam im Blick – besonders im Herbst und Winter, wenn das Risiko am höchsten ist. Weitere Informationen darüber, wie wir Geflügelhalter bei solchen Verpflichtungen unterstützen, finden Sie auf unserer Seite zur Betriebsbegleitung und Tiergesundheit.

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind bei Geflügelpest vorgeschrieben?

Bei erhöhtem Geflügelpestrisiko sind Geflügelhalter verpflichtet, zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die Grundregeln gelten stets, aber bei einem offiziell festgestellten hohen Risiko oder einem aktiven Ausbruch in der Region werden über ministerielle Verordnungen zusätzliche Anforderungen gestellt.

Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelpest umfassen unter anderem:

  • Abschirmung des Trinkwassers, sodass Wildvögel keinen Zugang dazu haben
  • Entfernen oder Abdecken von Futter, das Wildvögel anlocken könnte
  • Verhinderung von Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln, auch über Lüftungsöffnungen
  • Erfassung von Besuchern und Beschränkung des Stallzugangs
  • Tragen von Betriebskleidung und Desinfektion beim Betreten des Stalls

Wir sind in vielen Betrieben in Norddeutschland und den Niederlanden tätig und sehen dadurch schnell, welche Maßnahmen in der Praxis gut funktionieren und wo die Risiken liegen. Diese praktische Erfahrung hilft uns, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig einzugreifen, bevor eine Situation eskaliert.

Was passiert, wenn Geflügelpest in einem Betrieb festgestellt wird?

Wird Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb offiziell festgestellt, übernimmt die NVWA sofort die Kontrolle. Der Betrieb wird gesperrt und alle Tiere im betroffenen Betrieb werden gekeult. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, bei der dem Geflügelhalter kein Ermessensspielraum bleibt.

Nach der Keulung folgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ställe, der Ausrüstung und des Betriebsgeländes. Erst wenn die NVWA festgestellt hat, dass der Betrieb frei von dem Virus ist, dürfen wieder neue Tiere eingestallt werden. Rund um den betroffenen Betrieb werden die Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, wie zuvor beschrieben. Betriebe innerhalb dieser Zonen werden aufgesucht und untersucht. Bei der Geflügelpestbekämpfung gilt ausschließlich ein Schutzgebiet von 3 km und ein Überwachungsgebiet von 10 km rund um positiv getestete Betriebe. Präventive Keulungen werden nicht mehr durchgeführt. Die finanziellen Folgen können erheblich sein, über den Tiergesundheitsfonds (Diergezondheidsfonds) gibt es jedoch eine Entschädigungsregelung für gekulte Tiere.

Wie können Geflügelhalter Geflügelpest frühzeitig erkennen?

Die frühzeitige Erkennung von Geflügelpest beginnt damit, den eigenen Bestand gut zu kennen. Anzeichen, die auf eine Infektion hindeuten können, sind: ein plötzlicher Anstieg der Verluste, verminderte Aktivität, reduzierte Futter- und Wasseraufnahme, Schwellungen von Kamm und Kehllappen sowie Blaufärbung von Kamm, Kehllappen und Ständern sowie neurologische Symptome wie Drehen oder Fallen.

Neben klinischen Anzeichen ist es auch sinnvoll, auf ungewöhnliche Todesfälle bei Wildvögeln in der Nähe Ihres Betriebs zu achten. Dies kann ein frühes Signal dafür sein, dass das Virus in der Umgebung zirkuliert. Regelmäßiges Monitoring und Laboruntersuchungen helfen Ihnen, subklinische Infektionen aufzuspüren, bevor sie sichtbar werden. Als unabhängige Geflügelpraxis ist die Früherkennung von Krankheiten fester Bestandteil unserer Begleitung: Wir besuchen Ihren Betrieb regelmäßig und sind rund um die Uhr erreichbar, wenn Ihnen etwas Verdächtiges auffällt. Besuchen Sie gvp-emmen.nl für weitere Informationen zu unserem Ansatz.

Wie das Gesundheitszentrum für Geflügel bei der Geflügelpestprävention und -begleitung hilft

Geflügelpest erfordert schnelles Handeln und einen Tierarzt, der Ihren Betrieb wirklich kennt. Bei GvP Emmen arbeiten wir mit festen Tierärzten pro Betrieb, sodass wir genau wissen, was für Ihren Bestand normal ist, und Abweichungen sofort auffallen. Unsere Begleitung bei Geflügelpest umfasst:

  • Früherkennung durch routinemäßige Betriebsbesuche und Überwachung der technischen Kennzahlen
  • Laboruntersuchungen zur schnellen Bestätigung oder zum Ausschluss einer Infektion
  • Beratung zu Biosicherheitsmaßnahmen, abgestimmt auf Ihren Stalltyp und Ihre Betriebssituation
  • Begleitung bei Meldeverfahren, damit Sie wissen, was wann zu tun ist
  • 24/7-Erreichbarkeit für den Fall, dass außerhalb der Geschäftszeiten etwas schiefläuft

Möchten Sie erfahren, wie wir Ihren Betrieb bei der Geflügelpestprävention begleiten können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Gespräch. Oder lesen Sie zunächst mehr darüber, wer wir sind und wie wir arbeiten.

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