Vleeskuikens lopen vrij op gouden stro in een schemering pluimveestal met warme lichtstralen door ventilatieopeningen.

Welche Zonen werden nach einem Vogelgrippeausbruch eingerichtet?

Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe richtet die niederländische Behörde sofort zwei Zonen rund um den betroffenen Betrieb ein: eine Schutzzone von 3 Kilometern und eine Überwachungszone von 10 Kilometern. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Als Geflügelhalter in oder in der Nähe einer dieser Zonen sind Sie verpflichtet, die geltenden Vorschriften einzuhalten – auch wenn Ihre eigenen Tiere (noch) gesund sind.

Vogelgrippe ist eine der einschneidendsten Krankheiten für den Geflügelsektor. Ein Ausbruch betrifft nicht nur den betroffenen Betrieb, sondern hat unmittelbare Folgen für Dutzende von Betrieben in der Umgebung. Zu wissen, welche Zonen eingerichtet werden, welche Regeln gelten und wie lange diese in Kraft bleiben, hilft Ihnen, schnell und richtig zu handeln, wenn es darauf ankommt.

Welche Zonen werden nach einem Vogelgrippeausbruch eingerichtet?

Nach einem bestätigten Vogelgrippeausbruch richtet die niederländische Lebensmittel- und Verbraucherschutzbehörde (NVWA) zwei verbindliche Zonen ein: eine Schutzzone von mindestens 3 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone von mindestens 10 Kilometern. Gemeinsam bilden diese Zonen einen Puffer, der eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen soll.

Die Schutzzone ist der innere Ring, der sich unmittelbar um den Ausbruchsort erstreckt. Hier gelten die strengsten Beschränkungen. Die Überwachungszone ist der äußere Ring und umfasst ein größeres Gebiet, in dem weniger strenge, aber dennoch wichtige Regeln gelten. Bei der Bekämpfung der Vogelgrippe gilt ausschließlich ein Schutzgebiet von 3 km und ein Überwachungsgebiet von 10 km rund um positiv getestete Betriebe. Vorbeugende Keuschungen werden nicht mehr durchgeführt.

Wie groß sind die Zonen rund um einen Vogelgrippeausbruch?

Die Schutzzone hat einen Radius von mindestens 3 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone hat einen Radius von mindestens 10 Kilometern. Diese Abstände sind europäisch festgelegt und gelten als Mindestanforderung. Bei der Bekämpfung der Vogelgrippe gilt ausschließlich ein Schutzgebiet von 3 km und ein Überwachungsgebiet von 10 km rund um positiv getestete Betriebe. Vorbeugende Keuchungen werden nicht mehr durchgeführt.

In der Praxis können die Zonen unregelmäßige Formen aufweisen, da geografische Grenzen, Straßen oder Gewässer bei der Festlegung der genauen Abgrenzung mitberücksichtigt werden können. Die offiziellen Karten werden auf der Website der NVWA und über RVO veröffentlicht. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb innerhalb einer Zone liegt, können Sie dies jederzeit direkt über diese Quellen überprüfen oder bei Ihrem Tierarzt nachfragen.

Welche Maßnahmen gelten in der Schutzzone rund um einen Vogelgrippeausbruch?

In der Schutzzone gelten die strengsten Vogelgrippe-Maßnahmen. Geflügel darf die Zone nicht verlassen, der Transport von Geflügel, Eiern, Mist und gebrauchter Einstreu ist verboten, und Betriebe sind verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen, sofern dies noch nicht geschieht. Auch Besucher von Geflügelbetrieben unterliegen Einschränkungen.

Konkret gelten in der Schutzzone unter anderem folgende Regeln:

  • Kein Transport von lebendem Geflügel oder Bruteiern in die oder aus der Zone
  • Kein Abtransport von Geflügelmist oder gebrauchter Einstreu
  • Stallpflicht für alles Geflügel in der Zone
  • Pflicht zur Registrierung aller Besucher des Betriebs
  • Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, die den Betrieb verlassen
  • Verbot von Märkten, Ausstellungen oder Wettbewerben mit Geflügel

Betriebe in der Schutzzone müssen auch mit Pflichtbesuchen der NVWA rechnen, die den Gesundheitsstatus der Tiere kontrolliert. Eine frühzeitige Erkennung einer Infektion ist dabei von großer Bedeutung. Als unabhängige Geflügelpraxis, die im Norden der Niederlande tätig ist, sehen wir, wie schnell ein Ausbruch die Umgebung treffen kann. Direkte Erreichbarkeit und eine schnelle Beurteilung klinischer Anzeichen können in diesen ersten Stunden den entscheidenden Unterschied machen.

Welche Regeln gelten in der Überwachungszone nach einem Vogelgrippeausbruch?

In der Überwachungszone sind die Maßnahmen weniger streng als in der Schutzzone, aber dennoch einschneidend. Der Transport von Geflügel und Eiern ist eingeschränkt und erfordert eine Genehmigung der NVWA. Geflügelbetriebe müssen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen und sind verpflichtet, verdächtige Anzeichen sofort zu melden.

Innerhalb der Überwachungszone gilt ebenfalls eine Stallpflicht, sofern diese landesweit in Kraft ist. Betriebe dürfen ihre Tiere ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zu Schlachthöfen oder anderen Zielen außerhalb der Zone transportieren. Eier dürfen unter bestimmten Voraussetzungen noch abtransportiert werden, jedoch ausschließlich zu anerkannten Verarbeitungsbetrieben. Die NVWA führt in der Überwachungszone auch aktive Überwachungsmaßnahmen durch, bei denen Proben von gefährdeten Betrieben entnommen werden.

Weitere Informationen darüber, was wir im Bereich Prävention und Monitoring tun, finden Sie auf unserer Seite über unsere Dienstleistungen für Geflügelbetriebe.

Wie lange bleiben die Vogelgrippezonen in Kraft?

Die Schutzzone bleibt mindestens 21 Tage nach der letzten Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in Kraft. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage aktiv. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine neuen Infektionen festgestellt wurden, kann die NVWA entscheiden, die Zonen aufzuheben.

In der Praxis können Zonen länger in Kraft bleiben, wenn innerhalb oder in der Nähe der bestehenden Zonen neue Ausbrüche festgestellt werden. Jede neue Infektion setzt gewissermaßen eine neue Uhr in Gang. Bei einem großflächigen Ausbruch, bei dem mehrere Betriebe gleichzeitig infiziert werden, kann es Wochen bis Monate dauern, bis alle Zonen aufgehoben werden. Die NVWA kommuniziert den Status der Zonen aktiv über ihre Website und die offiziellen Medien.

Was muss ein Geflügelhalter bei Verdacht auf Vogelgrippe tun?

Bei Verdacht auf Vogelgrippe müssen Sie sofort Kontakt mit Ihrem Tierarzt aufnehmen. Schwellungen von Kamm und Kehllappen sowie eine Blaufärbung von Kamm, Kehllappen und Beinen sind Alarmsignale. Ihr Tierarzt beurteilt die Situation und schaltet bei Bedarf die NVWA ein. Eine eigene Meldung bei der NVWA ist auch über die nationale Meldestelle möglich.

In der Zwischenzeit ergreifen Sie sofort folgende Schritte:

  1. Beschränken Sie den Zugang zum Stall auf das unbedingt Notwendige
  2. Stellen Sie sicher, dass Besucher, die sich bereits im Stall aufgehalten haben, den Betrieb nicht verlassen, ohne sich gereinigt und desinfiziert zu haben
  3. Transportieren Sie keine Tiere oder Materialien ab, bis Klarheit herrscht
  4. Notieren Sie, wann Sie die ersten Anzeichen bemerkt haben
  5. Warten Sie auf Anweisungen Ihres Tierarztes oder der NVWA

Vogelgrippe ist eine meldepflichtige Krankheit. Das bedeutet, dass Sie als Halter gesetzlich verpflichtet sind, verdächtige Anzeichen zu melden. Je früher Sie anrufen, desto größer ist die Chance, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auf der Website des Gesundheitszentrums für Geflügel finden Sie stets die aktuellen Kontaktdaten für eine schnelle Meldung.

Wie das Gesundheitszentrum für Geflügel bei der Vogelgrippeprävention und dem Ausbruchsmanagement hilft

Ein Vogelgrippeausbruch in der Nähe betrifft Ihren Betrieb unmittelbar – auch wenn Ihre eigenen Tiere gesund sind. Wir helfen Geflügelhaltern in Nordniederland und Deutschland, gut vorbereitet zu sein und im Bedarfsfall schnell zu handeln. Das tun wir konkret auf folgende Weise:

  • Frühzeitige Erkennung: Wir begleiten Betriebe mit regelmäßigen Besuchen und überwachen aktiv technische Ergebnisse und klinische Anzeichen, damit Abweichungen schnell auffallen
  • Direkte Erreichbarkeit: Jeder Kunde hat einen festen Tierarzt, der den Betrieb kennt und rund um die Uhr erreichbar ist – ohne zentrale Planung oder Wartezeiten
  • Biosicherheitsberatung: Wir beurteilen die Biosicherheitssituation in Ihrem Betrieb und geben konkrete Empfehlungen, die sich an der Praxis orientieren
  • Impfprogramm: Wir erstellen ein zielgerichtetes Impfprogramm, das auf die Risiken in Ihrer Region abgestimmt ist
  • Unterstützung bei Ausbrüchen: Bei Verdacht auf Vogelgrippe stehen wir sofort bereit, um zu beurteilen, zu melden und zu begleiten

Möchten Sie wissen, wie wir Ihren Betrieb dabei unterstützen können, das Risiko einer Vogelgrippe zu senken, oder wie wir mit Ausbrüchen in der Region umgehen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr über wer wir sind und wie wir arbeiten.

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