Vleeskuikens op vers houtsnippers in een schaars verlichte pluimveestal, met warm amberkleurig licht door een ventilatieopening.

Was tun bei Stallpflicht?

Die Stallpflicht für Geflügel gilt, sobald die Behörden diese aufgrund eines erhöhten Vogelgripperisikos anordnen – in der Regel im Herbst oder Winter. Das gesamte Geflügel muss dann im Stall bleiben und darf nicht mehr ins Freie. Als Geflügelhalter sind Sie verpflichtet, Ihre Tiere aufzustallen und zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Artikel erfahren Sie genau, was die Stallpflicht bedeutet, wie Sie Ihren Stall vorbereiten und was zu tun ist, wenn Sie Symptome der Vogelgrippe vermuten.

Was ist die Stallpflicht und wann gilt sie für Geflügel?

Die Stallpflicht ist eine behördliche Maßnahme, bei der das gesamte Geflügel verpflichtend im Stall verbleiben muss, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Maßnahme gilt für alle Geflügelhalter in den Niederlanden, unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald die NVWA die Stallpflicht anordnet, muss Ihr Geflügel sofort und vollständig aufgestallt werden.

Die Stallpflicht wird eingeführt, wenn das Risiko einer Einschleppung des Vogelgrippevirus hoch ist. Das ist nahezu immer im Herbst und Winter der Fall, wenn Zugvögel aus verseuchten Gebieten in die Niederlande fliegen. Das RIVM und Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) beobachten die Lage kontinuierlich. Sobald Hinweise auf eine erhöhte Viruspräsenz bei Wildvögeln vorliegen, empfiehlt das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (LNV) der NVWA, die Maßnahme einzuleiten.

Die Stallpflicht gilt für alle Geflügelarten: Hühner, Truthähne, Enten, Gänse sowie Hobbytiere wie Ziervögel und Tauben. Es gibt keine Ausnahme für Kleinhalter. Wer seine Tiere während der Stallpflicht ins Freie lässt, riskiert ein Bußgeld und trägt zum Ausbruchsrisiko bei.

Wie bereitet man einen Stall auf die Stallpflicht vor?

Eine gute Vorbereitung auf die Stallpflicht beginnt bereits bevor die Maßnahme in Kraft tritt. Überprüfen Sie Belüftung, Wasseranschluss, Einstreuqualität und Besatzdichte, damit Ihre Tiere während der vollständigen Stallhaltung gesund bleiben.

Wenn Geflügel nicht mehr ins Freie kann, steigt die Belastung im Stall. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Belüftung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Klimacomputer korrekt eingestellt ist. Mehr Tiere im Stall bedeutet mehr Ammoniakproduktion und mehr Feuchtigkeit. Passen Sie die Einstellungen an die Außentemperatur und die Besatzdichte an.
  • Einstreuqualität: Nasse Einstreu ist ein Risikofaktor für Fußballenprobleme und Darmerkrankungen. Kontrollieren Sie täglich und streuen Sie bei Bedarf nach.
  • Wasserdruck und Tränknippel: Überprüfen Sie, ob alle Tränknippel einwandfrei funktionieren. Undichte Nippel verursachen nasse Einstreu und erhöhte Ammoniakbildung.
  • Besatzdichte: Wenn normalerweise Auslauf vorhanden ist, entfällt dieser Platz. Achten Sie auf Anzeichen von Stress oder Federpicken.
  • Vorräte: Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Einstreumaterial, Desinfektionsmittel und gegebenenfalls Ergänzungsfuttermittel vorrätig haben.

Ein gut funktionierender Stall ist der beste Schutz für Ihre Tiere während einer Aufstallungsperiode. Kleine Probleme verschlimmern sich, wenn Tiere über längere Zeit im Stall gehalten werden.

Welche Biosicherheitsmaßnahmen gelten während der Stallpflicht besonders streng?

Während der Stallpflicht gelten die üblichen Biosicherheitsvorschriften, werden jedoch besonders strikt durchgesetzt. Stallbesuche werden so weit wie möglich eingeschränkt, und jeder, der den Stall betritt, muss die Hygieneprotokolle einhalten.

Biosicherheit ist immer wichtig, aber bei erhöhtem Vogelgripperisiko zählt jedes schwache Glied doppelt. Wir besuchen viele Betriebe in Norddeutschland und den Niederlanden und sehen, wie schnell sich unerwünschte Situationen entwickeln können, wenn die Grundregeln nicht eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Besucher auf ein Minimum beschränken und ein Besucherregister führen
  • Pflicht zur Nutzung von Betriebskleidung und -schuhen für alle Personen, die den Stall betreten
  • Fahrzeuge nur so weit wie nötig auf das Betriebsgelände fahren lassen
  • Verendete Tiere sofort und hygienisch entsorgen
  • Keinen Kontakt mit Wildvögeln oder Gewässern, die von Wildvögeln genutzt werden
  • Lüftungsöffnungen mit Drahtgeflecht abdecken, um Wildvögel fernzuhalten

Führen Sie außerdem ein Logbuch über alle Besuche und Lieferungen. Dies ist nicht nur ratsam, sondern kann auch von Bedeutung sein, wenn später eine Untersuchung stattfindet.

Wie erkennt man Vogelgrippesymptome während der Aufstallungsperiode?

Vogelgrippe erkennt man an plötzlichen Todesfällen, einem stark erhöhten Verlust, einem deutlichen Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme sowie sichtbaren körperlichen Anzeichen wie Schwellungen von Kamm und Kehllappen oder einer Blaufärbung von Kamm, Kehllappen und Beinen.

Während der Aufstallungsperiode ist es besonders wichtig, Ihre Tiere täglich sorgfältig zu beobachten. Vogelgrippe kann sich rasend schnell entwickeln. Frühzeitiges Erkennen macht einen großen Unterschied. Achten Sie auf:

  • Plötzliche Todesfälle ohne erkennbare Ursache
  • Stark verminderte Futter- und Wasseraufnahme
  • Apathie, verminderte Aktivität und hängende Flügel
  • Schwellungen von Kamm und Kehllappen
  • Blaufärbung von Kamm, Kehllappen und Beinen
  • Atemprobleme oder neurologische Symptome

Besteht der Verdacht auf Vogelgrippe? Rufen Sie sofort Ihren Tierarzt an. Warten Sie nicht ab. Als unabhängige Geflügelpraxis sind wir rund um die Uhr erreichbar, und die Früherkennung von Krankheiten ist ein fester Bestandteil unserer Betriebsbetreuung für Masthähnchenbetriebe. Ihr Tierarzt informiert anschließend die NVWA, wenn ein ernsthafter Verdacht auf eine Infektion besteht. Die WBVR analysiert die Proben und gibt die Ergebnisse bekannt. Die GD unterstützt Tierärzte und Tierhalter mit Diagnostik und Beratung.

Was ist während der Stallpflicht verboten?

Während der Stallpflicht darf das Geflügel den Stall nicht verlassen. Auslauf, Freilandhaltung oder Scharraumbereiche außerhalb des Stalls sind verboten – auch wenn Sie normalerweise über ein Auslaufzertifikat verfügen.

Neben der Stallhaltung der Tiere gelten weitere Einschränkungen:

  • Geflügel darf ohne Genehmigung der NVWA weder zu- noch abgeführt werden
  • Besuche auf anderen Geflügelbetrieben werden dringend abgeraten und sind mitunter verboten
  • Es darf kein Kontakt zwischen Ihrem Geflügel und Wildvögeln entstehen
  • Märkte und Ausstellungen mit lebendem Geflügel sind verboten

Für Betriebe mit ökologischer oder Freilandhaltung hat die Stallpflicht erhebliche Auswirkungen auf die Produktkennzeichnung. Nach einer bestimmten Dauer der Stallhaltung verlieren Sie das Recht, das Produkt als „Freilandhaltung“ oder „biologisch“ zu kennzeichnen. Informieren Sie sich bei Ihrem Abnehmer oder der zuständigen Zertifizierungsstelle über die geltenden Regelungen.

Wie lange dauert die Stallpflicht und wann wird sie aufgehoben?

Die Stallpflicht gilt so lange, wie das Vogelgripperisiko hoch ist. Es gibt kein festes Enddatum. Die NVWA hebt die Maßnahme auf, sobald das Risiko ausreichend gesunken ist, was in der Praxis von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren kann.

Die Dauer hängt von der Situation bei Wildvögeln in den Niederlanden und Europa, der Anzahl der Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel sowie den Empfehlungen wissenschaftlicher Institutionen wie WBVR und RIVM ab. In Jahren mit starker Vogelgrippeaktivität kann die Stallpflicht den gesamten Winter andauern.

Rund um Betriebe, bei denen Vogelgrippe festgestellt wurde, gelten zusätzliche Zonen: ein Schutzgebiet von 3 km und ein Überwachungsgebiet von 10 km. Innerhalb dieser Zonen gelten besondere Einschränkungen für Transport und Besuche. Präventive Keuschungen werden nicht mehr durchgeführt; nur positiv getestete Betriebe werden gekeult.

Verfolgen Sie die Mitteilungen der NVWA und des Gesundheitszentrums für Geflügel aufmerksam. Sobald die Stallpflicht aufgehoben wird, erfolgt eine offizielle Bekanntmachung über die behördlichen Kanäle.

Wie das Gesundheitszentrum für Geflügel bei der Stallpflicht und der Vogelgrippeprävention unterstützt

Wir betreuen Masthähnchenbetriebe in Nordniederland und Deutschland das ganze Jahr über – gerade auch in Zeiten erhöhten Vogelgripperisikos. Was wir konkret für Sie tun:

  • Früherkennung von Krankheitsbildern durch regelmäßige Betriebsbesuche und Überwachung der technischen Ergebnisse
  • Direkte Erreichbarkeit: Jeder Kunde hat einen festen Tierarzt, der den Betrieb kennt und rund um die Uhr verfügbar ist
  • Beratung zu Biosicherheitsmaßnahmen, die auf Ihre betriebliche Situation abgestimmt sind
  • Laboruntersuchungen für eine schnelle Diagnostik bei Krankheitsverdacht
  • Unterstützung bei der Anpassung von Stallklima-Einstellungen und Einstreumanagement während der Aufstallungsperioden
  • Klare Kommunikation darüber, was die gesetzlichen Vorschriften für Ihren Betrieb bedeuten

Möchten Sie wissen, wie wir Ihren Betrieb während der Stallpflicht oder bei der Vogelgrippeprävention unterstützen können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr über wer wir sind und wie wir arbeiten.

Ähnliche Beiträge